AGBs
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen J&J Umbau und Montage (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Montage-, Umbau-, Demontage-, Transport- und sonstige Dienstleistungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer handeln in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit.
§2 Vertragsabschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung
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Terminbestätigung
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Annahme des Angebots
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Beginn der Arbeiten
3. Grundlage des Angebots sind die vom Auftraggeber übermittelten Angaben. Änderungen oder Abweichungen können zu Preisanpassungen führen.
§3 Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
3. Der Auftragnehmer übernimmt Küchenmontage, Küchenumbau, Küchenabbau, Küchenumzug, Möbelmontage, Anpassungsarbeiten sowie vereinbarte Zusatzleistungen.
4. Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasseranschlüssen werden nicht durchgeführt, sofern keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung mit entsprechend qualifizierten Fachkräften besteht.
5. Vorbereitende Maßnahmen für Anschlüsse können übernommen werden, sofern es nicht von Fachpersonal ausgeführt werden muss.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin:
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sämtliche Materialien vollständig vorhanden sind
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alle Bauteile und Geräte bereitstehen
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der Arbeitsbereich frei zugänglich ist
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ausreichend Arbeitsplatz vorhanden ist
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Strom und Beleuchtung vorhanden sind
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Zufahrtswege zugänglich sind
2. Die Vollständigkeit der gelieferten Ware ist vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu prüfen.
3. Fehlende Teile, beschädigte Ware, unvollständige Lieferungen oder falsche Maße können zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.
§5 Angaben des Auftraggebers / Maße / Pläne
1. Für vom Auftraggeber übermittelte Maße, Zeichnungen, Pläne oder sonstige Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Sofern kein gesondertes Aufmaß durch den Auftragnehmer beauftragt wurde, erfolgt die Leistung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben.
3. Mehrkosten die durch Verzögerungen oder Zusatzarbeiten aufgrund fehlerhafter Angaben oder Materialien können gesondert berechnet werden.
§6 Bauliche Gegebenheiten / Toleranzen
1. Die Montage erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Gegebenheiten vor Ort.
Hierzu zählen insbesondere:
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unebene Böden
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schiefe Wände
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Maßabweichungen
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Winkelabweichungen
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Leitungsverläufe
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Nischenmaße
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Altbausubstanz
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Vorhandene Anschlüsse
2. Gebäude, insbesondere Bestandsobjekte und Altbauten, weisen häufig bauliche Toleranzen und Unebenheiten auf. Solche Gegebenheiten können Anpassarbeiten erforderlich machen. Geringfügige optische Abweichungen, Fugen, Spaltmaße oder Anpassungslösungen aufgrund vorhandener baulicher Gegebenheiten stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung fachgerecht erbracht wurde.
§7 Anpassungsarbeiten / Zusatzaufwand
1. Werden vor Ort zusätzliche Arbeiten erforderlich, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, können diese gesondert berechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere:
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zusätzliche Anpassschnitte
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Ausgleichsarbeiten
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Nacharbeiten
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Passleisten
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Distanzlösungen
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Demontage zusätzlicher Bauteile
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verlängerte Montagezeiten
2. Zusatzarbeiten werden vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§8 Termine / Verzögerungen / Ausfallkosten
1. Vereinbarte Termine gelten als verbindlich, soweit bestätigt.
2. Verzögerungen aufgrund fehlender Materialien, unzureichender Arbeitsbedingungen oder falscher Angaben des Auftraggebers verlängern die Ausführungszeit angemessen.
3. Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können nachweislich entstandene Anfahrts-, Zeit- und Ausfallkosten berechnet werden.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Stornierung / Terminabsage / Verschiebung
1. Vereinbarte Termine werden für den Auftraggeber verbindlich reserviert und Kapazitäten entsprechend eingeplant.
2. Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin ab oder verschiebt diesen kurzfristig, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Ausfall verlangen.
3. Als pauschalierter Schadensersatz können – vorbehaltlich eines geringeren oder höheren nachgewiesenen Schadens – folgende Beträge berechnet werden:
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bis 7 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
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6 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
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2 bis 1 Kalendertag vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
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am Tag des Termins, bei Nichterscheinen oder wenn die Arbeiten aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z. B. fehlende Zugänglichkeit, fehlendes Material, keine Mitwirkung) nicht durchgeführt werden können: 80 % des vereinbarten Auftragswertes
4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
6. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd-, Material-, Transport-, Planungs- oder Sonderkosten sind zusätzlich zu ersetzen, soweit diese tatsächlich entstanden sind.
§10 Eigenleistungen / Vorarbeiten des Auftraggebers
1. Für vom Auftraggeber selbst durchgeführte Vorarbeiten, Eigenmontagen oder Veränderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2. Prüf-, Korrektur- oder Nacharbeiten an selbst aufgebauten oder veränderten Möbeln/Küchen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung.
§11 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
3. Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Der Auftragnehmer kann bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§12 Zahlung / Zahlungsverzug
1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Während des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
4. Zusätzlich können notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
5. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§13 Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
2. Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme mitzuteilen.
3. Mit Unterzeichnung eines Übergabe- oder Abnahmeprotokolls gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine Mängel dokumentiert wurden.
§14 Gewährleistung / Mängelrechte
1. Es gelten die Gewährleistungsrechte des Küchen-/ Möbelherstellers.
2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
3. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
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normalem Verschleiß
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bereits vorhandenen Schäden
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Schäden durch Eigenleistungen des Auftraggebers
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baulich bedingten Anpassungslösungen im zulässigen Rahmen
§15 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
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Vorsatz
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grober Fahrlässigkeit
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Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
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zwingender gesetzlicher Haftung
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§16 Dokumentation vorhandener Schäden
1. Bereits vorhandene Schäden, Abnutzungen, Maßabweichungen oder besondere Gegebenheiten können vor Beginn der Arbeiten fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden.
2. Diese Dokumentation dient der Beweissicherung.
3. Bereits vorhandene Schäden begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
§17 Material / Verlust / Eigentum
1. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material verbleibt in dessen Verantwortung.
2. Für Fehlmengen, Falschlieferungen oder nicht durch den Auftragnehmer verursachte Verluste haftet der Auftragnehmer nicht.
§18 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge), erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
2. Gesetzliche Ausschlüsse oder vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
§19 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
verarbeitet.
§20 Gerichtsstand / Rechtswahl
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§21 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
